Bildung

„Das Recht auf Bildung ist ein Menschenrecht gemäß Art. 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 und wurde im Sinne eines kulturellen Menschenrechtes gemäß Artikel 13 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR) noch erweitert.“

Die Bildungsarbeit bei der SPD OV Issum gliedert sich in innerparteiliche und ausserparteiliche Bildungsarbeit. Grundsätzlich gehört zur Bildungsarbeit ein innere Einstellung und Eigenmotivation. Die Eigenmotivation ist die Basis für das Motivieren anderer, sich sowohl parteilich zu bilden und die Bildung als ein kontinuierlichen Prozess zu begreifen.