Die Satzung und Geschäftsordnung

Satzung für den OV Issum der SPD Deutschland

§ 1 Name, Sitz, Tätigkeitsgebiet

1. Der Ortsverein Issum führt den Namen
"Sozialdemokratische Partei Deutschland SPD" Unterbezirk Kleve, Ortsverein Issum.

2. Sein Tätigkeitsgebiet im Sinne des Parteigesetzes ist das vom Unterbezirksvorstand festgesetzte Gebiet der Gemeinde Issum.

§ 2 Organe

Organe des Ortsvereins sind:
die Mitgliederversammlung (MV)
der Vorstand (V)
der geschäftsführende Vorstand (GV)

§ 3 Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Ortsvereins. Sie entscheidet über die im Bereich des Ortsvereins durchzuführenden politischen und organisatorischen Aufgaben.

2. Die Mitgliederversammlung findet mindestens 3 mal im Jahr statt.

3. Sie prüft soweit erforderlich, die Legitimation der Mitglieder und bestimmt die Geschäftsordnung ( GO ).

4. Zu den besonderen Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören:
a) Entgegennahme der Berichte über die Tätigkeit
des Ortsvereins, des Vorstandes, der Fraktions-
mitglieder und der Revisoren.

b) Die Wahl des Ortsvereinsvorstandes, der Vertreter
für den Unterbezirksausschuss, der Delegierten
für den Unterbezirksparteitag bzw. Wahlparteitag.
Wahl der SPD- Wahlkreiskandidaten und Besetzung der
Reserveliste bei der Kommunalwahl.

c) Die Beschlussfassung über vorliegende Anträge.

5. Zur Prüfung der Kassengeschäfte werden 2 Revisoren für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Die max. Amtszeit beträgt 4 Jahre. Jeweils der/die Amtsälteste kann nicht wiedergewählt werden.

6. Die Einberufung der Mitgliederversammlung und die Festlegung der vorläufigen Tagesordnung erfolgt durch den Vorstand. Die Einladung mit der vorläufigen Tagesordnung ist den Mitgliedern in der Regel mindestens eine Woche vorher mitzuteilen, bei Wahlen mindestens zwei Wochen vorher.

§ 4 Außerordentliche Mitgliederversammlungen

1. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf Antrag von mindestens acht Mitgliedern des Ortsvereins einzuberufen.

2. Die Fristen des § 3 können verkürzt werden, im übrigen gelten die dort genannten Verfahrensvorschriften.

§ 5 Der Ortsvereinsvorstand

1. Die stimmberechtigten Mitglieder des Vorstandes werden für die Dauer von 2 Jahren gewählt.

a) Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
1. Vorsitzende/r
2. Vorsitzende/r (Stellvertreter/in)
1. Schriftführer/in
2. Schriftführer/in
1. Kassierer/in
2. Kassierer/in
Bildungsobmann/frau
Seniorenobmann/frau
Frauenobmann/frau
Jugendobmann/frau
Mindestens 2 Beisitzer/in

b) Beratende Mitglieder im Vorstand sind:
SPD Fraktionsvorsitzende(r) im Issumer Rat
Kreistagsmitglied aus Issum
Issumer Mitglied im SPD-UB-Vorstand

2. Der Vorstand kann zu seinen Sitzungen weitere Berater hinzuziehen.

3. Der Vorstand führt die Geschäfte des Ortsvereins. Er trägt die Verantwortung für die politischen Aufgaben, und sichert die Zusammenarbeit zwischen Parteiorganisationen, örtlichen Arbeitsgemeinschaften und Fraktion (Gemeinderat).

§ 6 Der geschäftsführende Ortsvereinsvorstand

Er setzt sich zusammen aus:
1. Vorsitzende/r
2. Vorsitzende/r (Stellvertreter/in)
1. Schriftführer/in
1. Kassierer/in

Der geschäftsführende Vorstand trägt die Verantwortung für die organisatorischen Aufgaben. Über seine Beschlüsse berichtet er auf der nächsten Ortsvereinsvorstandssitzung und lässt sie dort genehmigen.

§ 7 Allgemeines

Soweit diese Satzung keine andere Regelung enthält, gelten die Bestimmungen der Bezirkssatzung entsprechend.

§ 8 Schlussbestimmung

Die Ortsvereinssatzung tritt mit ihrer Annahme durch die Mitgliederversammlung in Kraft. Änderungen können nur mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Beschlossene Änderungen treten am Tage nach der Beschlussfassung in Kraft.

Issum, den 20.03.2001